Zahlungs- und Stornobedingungen für regelmäßige Abend-Slots.
Regelmäßige Abend-Slots können ausschließlich für eine Mindestbuchungsdauer von 3 Monaten vereinbart werden. Grundlage der Buchung ist der jeweils zwischen Vermieterin und Mieterin vereinbarte fixe Wochentag, Zeitraum und Zeitslot.
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus auf Basis jener Termine, die im jeweiligen Kalendermonat auf den vereinbarten Zeitslot entfallen.
Kann die Mieterin einzelne Termine im Folgemonat nicht wahrnehmen, hat sie dies der Vermieterin spätestens bis zum 25. Kalendertag des Vormonats schriftlich bekannt zu geben. Eine Übermittlung per E-Mail ist ausreichend. Maßgeblich ist der Zugang der Mitteilung bei der Vermieterin.
Alle Termine, die der Vermieterin nicht spätestens bis zum 25. Kalendertag des Vormonats schriftlich abgesagt werden, gelten für den jeweiligen Folgemonat als verbindlich gebucht und werden in voller Höhe verrechnet, unabhängig davon, ob die Mieterin den Termin tatsächlich wahrnimmt oder ob der von ihr geplante Kurs, Workshop oder Termin aus Gründen in ihrer Sphäre nicht stattfindet.
Eine nachträgliche Stornierung, Verschiebung, Gutschrift oder Rückerstattung für bereits verbindlich gebuchte Abend-Slots ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Krankheit, Verhinderung, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigem Ausfall des von der Mieterin geplanten Angebots.
Die Rechnung für die im jeweiligen Monat verbindlich gebuchten Abend-Slots wird monatlich von der Vermieterin gelegt und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Buchung eines regelmäßigen Abend-Slots wird zunächst für eine Mindestdauer von 3 Monaten abgeschlossen. Während dieser Mindestbuchungsdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestbuchungsdauer kann die laufende Buchung von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Eine Nachholung ausgefallener Termine oder die Vergabe eines Ersatztermins ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vermieterin und ausschließlich bei verfügbarer Raumkapazität möglich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Die Vermieterin ist berechtigt, aus wichtigem Grund einzelne Abend-Slots abzusagen oder die Nutzung vorübergehend einzuschränken, insbesondere bei unvorhersehbaren technischen Gebrechen, behördlichen Auflagen, höherer Gewalt, Krankheit oder sonstigen von der Vermieterin nicht zu vertretenden Umständen. In diesem Fall werden bereits für den betroffenen Termin bezahlte Entgelte aliquot rückerstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche der Mieterin sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern seitens der Vermieterin kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
THE FEMALE SPACE liegt im 4ten Bezirk in Wien und ist mit den Öffis wunderbar erreichbar mit:
U1 (Taubstummengasse), U4 (Kettenbrückengasse oder Karlsplatz) Buslinie 59A (Pressgasse) oder den Straßenbahnlinien 1 und 62 (Paulanergasse oder Mayerhofgasse)
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